Wenn Sie Interesse an einer Behandlung in meiner Praxis haben, bitte ich Sie, mit mir telefonisch Kontakt aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. Ich behandle ausschließlich auf der Basis von Terminen.
Die Behandlung
Der erste Termin in meiner Praxis beinhaltet ein ausführliches Gespräch über Ihre Beschwerden (Anamnese) und einige relevante Zusammenhänge sowie eine Beratung zum Vorgehen. Anschließend erhalten Sie eine erste Behandlung. Dieser erste Termin dauert in der Regel ungefähr 60 bis 75 Minuten und ist damit etwas länger als die folgenden.
Am Ende vereinbaren wir gegebenenfalls den zweiten Termin. Dieser findet je nach Beschwerden 8 bis 14 Tage später statt und dauert 45 bis 60 Minuten. Nach einem kurzen Gespräch, wie es Ihnen ergangen ist, behandle ich Sie. Die Anzahl der Termine richtet sich nach Ihren Beschwerden und dem Behandlungsverlauf.
Bitte beachten Sie, dass Sie meine Leistungen
- bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen einreichen oder
- in Eigenleistung übernehmen können.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meine Leistungen nicht.
Meine Geschäftsbedingungen
Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis, die nicht an das System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) angebunden ist. Ich rechne meine Behandlungsleistungen direkt mit Ihnen als Patient ab. Sie können sich die Behandlungskosten rückerstatten lassen, wenn Sie eine entsprechende private Versicherung oder eine Zusatzversicherung haben oder aber Beihilfe-berechtigt sind.
Wenn Sie einen Termin absagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühestmöglich abzusagen, spätestens jedoch bis 24 Stunden vorher. Wenn Sie Ihren Termin später absagen, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich den vollen Preis der Behandlung berechne. Das gilt auch, wenn Sie ohne Absage nicht zum Termin erscheinen.
Behandlungskosten
Als Heilpraktikerin berate und behandle ich ohne ärztliche Verordnungen. Wenn Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen Sie die Kosten dafür selbst. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Leistungen von Heilpraktikern nicht.
Die Kosten für meine Behandlungsleistungen basieren auf dem entsprechenden Zeitaufwand. Grundlage ist mein Stundensatz von 80,00 Euro für 60 Minuten. Zusätzliche Materialien, wie beispielsweise Tapes oder Bandagen, werden extra berechnet.
In der Regel bitte ich Sie, bar gegen Quittung zu zahlen. Gerne erstelle ich Ihnen eine Rechnung.
Kostenerstattung durch Private Krankenversicherungen (PKV), Private Zusatzversicherungen oder Beihilfe
Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen, haben dafür jedoch je nach Vertrag unterschiedliche Regelungen. Die entsprechenden Informationen finden Sie in Ihrer Versicherungspolice. Alternativ können Sie sich bei Ihrer Versicherung nach Ihren Vertragsbedingungen erkundigen.
Bei der Abrechnung meiner Leistungen orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Diese ist mittlerweile sehr veraltet und hat vor allem eine Orientierungsfunktion. Die Behandlungskosten liegen heute häufig darüber. Von den Versicherungen und Beihilfen werden jedoch oft lediglich Leistungen im Rahmen der GeBüH erstattet. Treten Differenzen auf, werden diese vom Patienten getragen. Beihilfevorschriften sind für die Kostenvereinbarung zwischen Ihnen als Versichertem und mir als Therapeutin nicht relevant.
Außerdem liegt die Verantwortung für das Erstattungsverfahren gegenüber Ihrer Versicherung bei Ihnen als Patient.
Unsere Vereinbarung als „Behandlungsvertrag“
Wenn Sie sich von mir behandeln lassen, schließen wir – das heißt, Sie als Patient und ich als Therapeutin – einen so genannten „Behandlungsvertrag“ entsprechend dem „Dienstvertrag“ im BGB § 611, der unabhängig vom Behandlungserfolg ist. Generell sind Heilpraktiker in ihren Kostenvereinbarungen unabhängig und an keine Vorgaben gebunden.